Primateninitiative schadet dem Tierwohl, Artenschutz und dem Forschungsstandort

Ein breit abgestütztes Komitee «Tierschutz statt Menschenrechte» mit Tierexpertinnen und -Experten aus Zoo und Tierarztvereinigung, Forschenden, Wirtschaftsvertretenden sowie Politikerinnen und Politiker von links bis rechts setzt sich gegen die Primateninitiative ein. Das Tierwohl gehört in die Hände von Tierfachpersonen und nicht in diejenigen von Gerichten. Zudem hat diese extreme Initiative eine negative Signalwirkung für die ganze Schweiz und den Forschungsstandort Basel.

Am 13. Februar 2022 stimmen wir in Basel-Stadt über die Initiative «Grundrechte für Primaten» (Primateninitiative) ab. Das Basler Stimmvolk muss darüber befinden, ob Affen – nicht nur Menschenaffen, sondern auch Lemuren – wie zum Beispiel der Koboldmaki – Menschenrechte zugesprochen werden. Diese Initiative hat Signalwirkung, gerade auch in Kombination mit der eidgenössischen Initiative, die ebenfalls am 13. Februar 2022 zur Abstimmung kommt und ein komplettes Forschungsverbot an Mensch und Tier fordert. Regierungsrat und Grossrat empfehlen klar, die Primateninitiative abzulehnen.

Extreme Initiative schadet den Tieren

Das Komitee «Tierschutz statt Menschenrechte» vereint Tierexpertinnen und -Experten aus Zoo und Tierärztevereinigung, Forschende, Wirtschaftsvertretende sowie Politikerinnen und Politiker von links bis rechts und sagt ebenfalls entschieden NEIN zur Primateninitiative. Die Initiative erscheint auf den ersten Blick zwar gut gemeint, schadet aber letztendlich dem Tierwohl und dem Artenschutz und sendet eine negative Signalwirkung für die ganze Schweiz und den Forschungsstandort Basel. Die Initiative ist ausserdem nur ein erster ausgewählter Schritt in eine Richtung mit stossenden Auswirkungen für die Tiere, den Tierschutz, den Forschungsstandort und letztendlich für die Bürgerinnen und Bürger, denn die Initianten haben angekündigt, Grundrechte für weitere Tiere einzufordern.

Die Affen wären die Verlierer

Eine Annahme der Initiative hätte weitreichende negative mittelbare Auswirkungen auf die Affen: Fragestellungen wie beispielsweise das Einschläfern eines schwer kranken Tieres wären mit grosser Rechtsunsicherheit behaftet und könnten erst bei gerichtlichen Einzelfallentscheidungen geklärt werden. «Bis zum Entscheid hätte sich das Tier bereits zu Tode gelitten. Deshalb warnen wir eindringlich vor einer indirekten Drittwirkung: Wir übernehmen Verantwortung für unsere Affen und wägen jede Entscheidung im Interesse der Tiere sorgfältig ab. Mit Annahme der Initiative wandert die Expertise über deren Wohlergehen und Sicherheit von ausgebildeten Biologen, Veterinärmedizinern und Tierpflegenden zu einer Ombudsperson, einem Beistand oder zu Gerichten. Ein solcher Vorschlag ist für uns nicht nachvollziehbar», warnt Dr. med. vet. Olivier Pagan, Direktor Zoologischer Garten Basel und verdeutlicht: «Den Affen ginge es mit Annahme der Initiative nicht besser. Im Gegenteil, es ginge ihnen eher schlechter, sie wären klar die Verlierer. Aus Sicht des Komitees sollen Affen das Recht haben, Affen bleiben zu dürfen. Genauso wie alle anderen Tiere sollen sie von fachkundigen Expertinnen und Experten geschützt sowie nach bestem Wissen und Gewissen und in Einklang mit der weltweit strengsten und fortschrittlichsten Tierschutzgesetzgebung betreut werden. Diese Verantwortung können und wollen, ja dürfen wir zum Wohle der Tiere und des Tierschutzes nicht delegieren. Zudem ist es ja so, dass das Einhalten der gesetzlichen Tierschutzanforderungen bereits heute regelmässig vom kantonalen Veterinäramt kontrolliert wird.»

«…dabei bin ich doch Tierärztin geworden, um mich für das Wohlergehen der Tiere einzusetzen.»

Die Initiative steht im klaren Widerspruch zum Schweizer Tierschutzgesetz. Das Tierschutzgesetz nimmt die Tierhalterinnen und Tierhalter in die Pflicht, ihre Tiere vor ungerechtfertigtem Leid, Angst und Schmerzen zu bewahren. Die Annahme der Initiative wird spätestens dann zum Problem, wenn ein Tier leidet, aber nicht erlöst werden darf, weil es ein Recht auf Leben hat. «Heute dürfen wir ein schwer krankes Tier einschläfern, um sein Leiden zu beenden. Das Menschenrecht auf Leben verunmöglicht diese Lösung», sagt Dr. med. vet. Fabia Wyss, Tierärztin im Zoologischen Garten Basel und führt eindringlich aus: «Schläfere ich das Tier trotzdem ein, werde ich bei Annahme der Initiative verfassungswidrig. Gemäss Tierschutzgesetzgebung kriminalisiere ich mich jedoch auch, wenn ich ein Tier unnötig leiden lasse. Es ist unklar, inwiefern ich meinen Job bei Annahme der Initiative in Zukunft noch richtig ausüben kann. Dabei bin ich doch Tierärztin geworden, um mich für das Wohlergehen der Tiere einzusetzen.»

Primateninitiative stellt die geltende Grundrechtsordnung mit der Überschreitung der Grenzen zwischen Mensch und Tier in Frage

Auch lic. iur. Daniel Albietz, Advokat und Grossrat Die Mitte sowie Mitglied der grossrätlichen Sicherheits- und Justitzkommission JSSK lehnt die Primateninitiative klar ab: «Diese Ausführungen zeigen, wie wenig durchdacht die Initiative ist und wie gefährlich die blinde Erweiterung von Menschenrechten sein kann. Auch wenn man der Meinung ist, dass darüber diskutiert werden darf, ob Tiere Grundrechte erhalten sollen, so muss man die Konsequenzen kennen und vorgängig regeln, denn Grundrechte sind zwingend einzuhalten. Nach deren Annahme gibt es kein Zurück mehr. Weder das kantonale Parlament noch die JSSK waren in der Lage, die bedeutenden ethischen Fragestellungen befriedigend zu beantworten.»

Negative Signalwirkung für die ganze Schweiz und Schwächung des Forschungsstandorts

Für den Forschungsstandort Basel hätte die Initiative zwar keine unmittelbaren Auswirkungen, da die Industrie und die Universität Basel im Kanton Basel-Stadt zurzeit nicht an Primaten forschen. Für die Zukunft könnte sich die vorgeschlagene Grundrechtsbestimmung aber als Hindernis für neue Versuche im Dienste der Forschung und Gesundheit erweisen. Besonders im Bereich hochkomplexer Krankheiten des Nervensystems wie Alzheimer oder Parkinson sowie bei Autoimmunkrankheiten wie Rheumatoide Arthritis und Multipler Sklerose sind Versuche an Affen notwendig, um neue und wirksamere Medikamente entwickeln zu können. «Die vorgeschlagene Grundrechtsbestimmung wird sich als grosses Hindernis oder sogar Verbot von Versuchen mit Primaten im Dienste der Forschung erweisen. Verbietet Basel – der führende Life Sciences-Standort der Schweiz – faktisch die Forschung mit Affen, wird dies eine sehr negative Signalwirkung für alle biomedizinischen Forschungseinrichtungen im Land haben. Dies würde auch dazu führen, dass Studien mit Affen zukünftig im Ausland unter meist viel schlechteren Bedingungen für die Tiere durchgeführt werden», befürchtet Prof. Dr. Rolf Zeller, Präsident Animal Research Tomorrow, Professor Medizinische Fakultät, Universität Basel.

Schon heute sind Forschende in Unternehmen und Hochschulen in der Schweiz dazu verpflichtet, wenn immer möglich Alternativmethoden zu verwenden und auf Tierversuche zu verzichten.

Komiteemitglied Dr. Heiner Vischer, Biologe und ehemaliger LDP-Grossratspräsident ist überzeugt, dass der Schutz der Tiere durch die Schweizerische Tierschutzgesetzgebung ausreichend gewährleistet ist. «Ziel der Initiantinnen und Initianten ist eigentlich die sukzessive Ausdehnung von Grundrechten auf weitere Tiere sowie das Verbot sämtlicher Tierhaltungen, insbesondere in Zoos. Es ist in Basel ein bewusst emotional gewählter Schritt. Weitere Grundrechtsforderungen für sämtliche Tierarten werden folgen. Dann wären auch Hunde- und Katzenbesitzerinnen und -besitzer in der gleichen Situation, wie heute die Fachleute im Zoo.»

Deshalb: Nein zur Primateninitiative am 13. Februar 2022! Weitere Infos unter: https://www.tierschutz-statt-menschenrechte.ch/